InformationÖffentliche BestellungDie Bezeichnung Sachverständiger ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt, sodass sich auch nicht qualifizierte Gutachter als Sachverständige auf dem Markt betätigen können. Zur Qualitätssicherung sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung und Vereidigung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist und fordert unabhängiges, weisungsfreies und unparteiliches Handeln. Von deutschen Gerichten werden ö.b.u.v. Sachverständige bevorzugt beauftragt und auch private Auftraggeber und Dritte können sich auf die besondere Qualität eines neutralen Gutachtens verlassen. Diese Beauftragung stärkt den Ruf und die Position des Auftraggebers, da er Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen erhält. Das Institut für Sachverständigenwesen Köln (ifS) setzt sich mit den vereidigenden Kammern dafür ein, dass das abgebildete Zeichen als Erkennungszeichen für hoch qualifizierte, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige wird.
SachverständigenbüroBewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken