Sachverständigenbüro
Bewertung von bebauten und unbebauten
Grundstücken
Honorar
Das vormals im Zusammenhang mit Privatbeauftragung vorliegende Preisrecht des § 34 HOAI
(Honorarordnung für Architekten- und Ingenieure) ist seit 2009 entfallen.
Honorare für Wertermittlungsgutachten sind frei verhandelbar und als Orientierungsgrundlage gilt die
“Richtlinie zur Berechnung von Honoraren für Wertermittlungsgutachten über Immobilien” des
Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.
(b.v.s.) vom August 2024.
Richtlinien als PDF