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Sachverständigenbüro Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Honorar Das vormals im Zusammenhang mit Privatbeauftragung vorliegende Preisrecht des § 34 HOAI (Honorarordnung für Architekten- und Ingenieure) ist seit 2009 entfallen. Honorare für Wertermittlungsgutachten sind frei verhandelbar und als Orientierungsgrundlage gilt die “Richtlinie zur Berechnung von Honoraren für Wertermittlungsgutachten über Immobilien” des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (b.v.s.) vom August 2024.
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