Information
Öffentliche Bestellung
Die
Bezeichnung
Sachverständiger
ist
in
Deutschland
rechtlich
nicht
geschützt,
sodass
sich
auch
nicht qualifizierte Gutachter als Sachverständige auf dem Markt betätigen können.
Zur
Qualitätssicherung
sieht
die
deutsche
Gesetzgebung
die
öffentliche
Bestellung
und
Vereidigung
vor.
Sie
bescheinigt
einem
Sachverständigen,
dass
er
auf
einem
bestimmten
Fachgebiet
besonders
qualifiziert ist und fordert unabhängiges, weisungsfreies und unparteiliches Handeln.
Von
deutschen
Gerichten
werden
ö.b.u.v.
Sachverständige
bevorzugt
beauftragt
und
auch
private
Auftraggeber
und
Dritte
können
sich
auf
die
besondere
Qualität
eines
neutralen
Gutachtens
verlassen.
Diese
Beauftragung
stärkt
den
Ruf
und
die
Position
des
Auftraggebers,
da
er
Sicherheit
für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen erhält.
Das
Institut
für
Sachverständigenwesen
Köln
(ifS)
setzt
sich
mit
den
vereidigenden
Kammern
dafür
ein,
dass
das
abgebildete
Zeichen
als
Erkennungszeichen
für
hoch
qualifizierte,
öffentlich
bestellte
und vereidigte Sachverständige wird.
Sachverständigenbüro
Bewertung von bebauten und unbebauten
Grundstücken